Abos

Als Abonnent*in sind Sie ein besonderer Gast: Sie erleben in jeder Spielzeit einzigartige Abende und sind Kenner*in und Wertschätzer*in unserer Ensembles, der Ballettcompagnie und „Ihres“ Orchesters. Sie begleiten uns mit Lob und Kritik und geben wertvolle Anregungen.

Ihr Abonnement zeigt Ihre Treue und drückt Ihre Verbundenheit zu unserer künstlerischen Arbeit aus. Dafür bedanken wir uns herzlich bei Ihnen!
Abo-Service
Mo–Fr: 10.00–18.30 Uhr
Sa: 10.00–18.00 Uhr

Tel. 0203 283 62 110

Opernplatz
47051 Duisburg

E-Mail: abo@theater-duisburg.de
Abobedingungen
§1 Abonnementvertrag

Ein Abonnementvertrag kommt mit dem Eingang der eigenhändig unterschriebenen Bestellung bei der Theaterkasse Duisburg zustande, es sei denn, das Theater Duisburg erklärt binnen 14 Tagen nach Eingang schriftlich, dass es einem Vertragsabschluss widerspricht. Diese Abonnementbedingungen sind Bestandteil des Vertrages. Im Übrigen finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Abonnementverträge Anwendung, soweit diese keine speziellen Regelungen enthalten.


§2 Verlängerung des Abonnements Das Abonnement kann in den ersten beiden Spielzeiten nur für eine vollständige Spielzeit abgeschlossen werden. Nach der ersten Spielzeit, verlängert es sich automatisch um eine weitere Spielzeit, wenn es nicht bis zum 30. Juni der laufenden Spielzeit schriftlich gekündigt wird.
Ab der dritten Spielzeit verlängert sich das Abonnement auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine rechtzeitige Kündigung erfolgt ist. Das Abonnement kann dann jedoch jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. In diesem Fall erhalten Sie den gezahlten Abonnementpreis entsprechend der noch nicht stattgefundenen Abonnement-Vorstellungen anteilig rückerstattet; ausgenommen sind vom Abonnenten getauschte Vorstellungen sowie die bereits eingelöste Vorstellung nach Wahl. Die Rückerstattung wird nicht gewährt, wenn bereits 75% des Abonnements abgespielt sind. Eine Kündigungsbestätigung und Rückerstattung kann nur nach Rückgabe des Abonnementausweises erfolgen.

§3 Übertragbarkeit des Abonnements
Das Abonnement ist übertragbar.

§4 Vorstellungstausch
Kann eine festgelegte Vorstellung nicht besucht werden, so kann man einmal je Spielzeit die Vorstellung spartenübergreifend (Philharmonie oder Schauspiel) tauschen (ausgenommen sind Sonderveranstaltungen, für das Theatertreffen ist ein Aufpreis zu zahlen). Im Falle eines Tausches muss die Abonnementkarte spätestens einen Werktag (Montag-Samstag bis 12.00 Uhr) vor dem Tag der Vorstellung, die nicht besucht werden kann, bei der Theaterkasse Duisburg vorliegen. Ein Umtausch an der Veranstaltungskasse ist nicht möglich. Bei verspätetem Vorlegen der Abonnementkarte ist ein Tausch nicht mehr möglich. Die Theaterkasse Duisburg stellt im Falle des rechtzeitigen Vorliegens des Abonnentenausweises einen platzkategoriebezogenen Gutschein aus (Umtauschschein), der für Vorstellungen der laufenden Spielzeit gültig ist. Die Einlösung des Gutscheines erfolgt im Rahmen des Vorverkaufs. Ein Anspruch auf eine bestimmte Vorstellung und auf einen bestimmten Platz besteht nicht. Steht bei Gutscheineinlösung die abonnierte Platzart nicht zur Verfügung, so ist die Wahl einer höheren Preisklasse gegen Aufzahlung möglich. Fällt die Wahl auf eine niedrigere Preisklasse, kann eine Verrechnung nicht erfolgen. Für verloren gegangene Gutscheine wird kein Ersatz gewährt.

§5 Abonnementausweis
Der Abonnementausweis wird vor Beginn der Spielzeit kostenfrei zugestellt.
Beim Schauspiel-Abonnement Q sind drei Vorstellungen fest disponiert, die vierte (Vorstellung nach Wahl) kann für Vorstellungen in der entsprechenden Spielzeit innerhalb der gleichen Platzkategorie frei gewählt werden. Die Vorstellung nach Wahl kann in der Theaterkasse Duisburg (vor Ort/ per Mail/ telefonisch) in Eintrittskarten eingelöst werden (Sonderveranstaltungen ausgenommen).

§6 Zahlungsweise
Die Bezahlung erfolgt in Form einer einmaligen Zahlung des Gesamtbetrages. Nach Zahlungseingang sind die Gutscheine aktiviert und einlösbar. Sofern keine sepafähige Einzugsermächtigung (Lastschrift) vorliegt, sind alle Zahlungen unter Angabe der Kundennummer an die Deutsche Oper am Rhein, Stadtsparkasse Düsseldorf, IBAN: DE 44 3005 0110 0010 1604 63, zu leisten. Die Kundennummer ist der Abonnementrechnung zu entnehmen (wird zusammen mit dem Abonnementausweis versandt). Das Theater Duisburg behält sich bei Nichtzahlung innerhalb der obengenannten Frist die anderweitige Verfügung über den Platz bis zur Entrichtung des Abonnementbetrages vor.

§7 Adressänderungen
Änderungen des Namens, der Anschrift und ggf. der Bankverbindung sind der Theaterkasse Duisburg unverzüglich mitzuteilen. Nur so können auch künftig alle relevanten Informationen rechtzeitig übermittelt werden.

§8 Veranstaltungsänderungen
Programm- und Terminänderungen bleiben vorbehalten. Für eine infolge höherer Gewalt ausgefallene oder vom Besucher versäumte Vorstellung wird kein Ersatz geleistet. Ist der Ausfall durch Streikmaßnahmen von dem für den Spielbetrieb im Theater benötigten Personals bedingt, ist das Theater Duisburg bemüht, eine Ersatzvorstellung anzubieten. Falls dies nicht möglich ist, wird in der Regel der Eintrittspreis in Form eines Gutscheins erstattet. Eine Entscheidung trifft hier im Einzelfalle die Theaterleitung.
Bei einer vor 50% der Aufführungszeit abgebrochenen Veranstaltung wird die Hälfte des Eintrittspreises erstattet. Danach findet keine Erstattung mehr statt.

Stand: September 2023

Abobedingungen Schauspiel
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§1 ABONNEMENTVERTRAG
Ein Abonnementvertrag kommt mit dem Eingang der eigenhändig unterschriebenen Bestellung bei der Deutschen Oper am Rhein (DOR) zustande, es sei denn, die DOR erklärt binnen 14 Tagen nach Eingang schriftlich, dass sie einem Vertragsabschluss widerspricht. Diese Abonnementbedingungen sind Bestandteil des Vertrages. Im Übrigen finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Abonnementverträge Anwendung, soweit die Abonnementbedingungen keine speziellen Regelungen enthalten.

§2 VERLÄNGERUNG DES ABONNEMENTS
Das Abonnement kann in den ersten beiden Spielzeiten nur für eine vollständige Spielzeit abgeschlossen werden. Nach der ersten Spielzeit, verlängert es sich automatisch um eine weitere Spielzeit, wenn es nicht bis zum 31. Mai (beim Klassik-Abo bis zum 30. Juni) der laufenden Spielzeit schriftlich gekündigt wird.
Ab der dritten Spielzeit verlängert sich das Abonnement auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine rechtzeitige Kündigung erfolgt ist. Das Abonnement kann dann jedoch jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. In diesem Fall erhalten Sie den gezahlten Abonnementpreis entsprechend der noch nicht stattgefundenen Abonnement-Vorstellungen anteilig rückerstattet; ausgenommen sind vom Abonnenten getauschte Vorstellungen sowie die bereits eingelöste Vorstellung nach Wahl. Die Rückerstattung wird nicht gewährt, wenn bereits 75% des Abonnements abgespielt sind. Eine Kündigungsbestätigung und Rückerstattung kann nur nach Rückgabe des Abonnementausweises erfolgen.

§3 ÜBERTRAGBARKEIT DES ABONNEMENTS
Das Abonnement ist übertragbar.

§4 TAUSCHEN FESTGELEGTER VORSTELLUNGEN
Können festgelegte Vorstellungen nicht besucht werden, so kann der/die Abonnent/in bis zu zweimal je Spielzeit Vorstellungen tauschen. Im Falle eines Tausches muss die Abonnementkarte spätestens einen Werktag (Montag–Samstag bis 12.00 Uhr) vor dem Tag der Vorstellung, die nicht besucht werden kann, beim Abonnementservice vorliegen. Bei verspätetem Vorlegen der Abonnementkarte ist ein Tausch nicht mehr möglich. Der Abo-Service stellt im Falle des rechtzeitigen Vorliegens des Abonnementausweises einen platzkategoriebezogenen (beim Klassik-Abo auch spartenbezogenen) virtuellen Gutschein aus (Umtauschschein), der für Vorstellungen der laufenden Spielzeit gültig ist. Dieser virtuelle Gutschein wird für Sie im Ticketsystem digital hinterlegt. Die Einlösung des Gutscheines erfolgt im Rahmen des Vorverkaufs. Einen Anspruch auf eine bestimmte Vorstellung und auf einen bestimmten Platz besteht dabei nicht. Steht bei Einlösung des Gutscheines die abonnierte Platzkategorie nicht zur Verfügung, so ist die Wahl einer höheren Preisklasse gegen Aufzahlung möglich. Fällt die Wahl auf eine niedrigere Preisklasse, kann eine Verrechnung nicht erfolgen. Für verlorengegangene Gutscheine wird kein Ersatz gewährt. Die Gutscheine können grundsätzlich nicht für Silvester, Gastspiele und Sonderveranstaltungen eingelöst werden, für Premieren nur mit Zuzahlung.

§5 ABONNEMENTAUSWEIS
Der Abonnementausweis, der zum Besuch der Vorstellungen berechtigt, wird vor Beginn der Spielzeit vom jeweiligen Abonnementservice kostenfrei versandt. Auf dem Ausweis sind die festgelegten Vorstellungsdaten für die gesamte Spielzeit vermerkt.
Bei Abonnementserien mit acht Vorstellungen (nur Düsseldorf) sind sieben Vorstellungen fest disponiert, die achte (Vorstellung nach Wahl) kann für Vorstellungen in der entsprechenden Spielzeit innerhalb der gleichen Platzkategorie frei gewählt werden. Bei Opern-Abonnementserien mit sieben Vorstellungen in Duisburg (außer Premieren-Abonnement) sind sechs Vorstellungen fest disponiert, die siebte (Vorstellung nach Wahl) kann für Vorstellungen in der entsprechenden Spielzeit innerhalb der gleichen Platzkategorie frei gewählt werden. Das Gemischte Abonnement Duisburg beinhaltet vier Vorstellungen der DOR und drei Veranstaltungen des Schauspiel Duisburg. Eine der vier Veranstaltungen der DOR kann für Vorstellungen der DOR in der entsprechenden Spielzeit innerhalb der gleichen Platzkategorie frei gewählt werden (Vorstellung nach Wahl). Das Klassik-Abo beinhaltet vier fest disponierte Vorstellungen der DOR und vier fest disponierte Vorstellungen der Philharmonischen Konzerte.
Die Vorstellungen nach Wahl können im Opernshop Düsseldorf und in der Theaterkasse Duisburg in Eintrittskarten eingelöst werden (Silvester, Gastspiele und Sonderveranstaltungen sind von der Einlösung ausgenommen, Premieren nur mit Zuzahlung möglich).
Der Abonnementausweis berechtigt zur kostenlosen Hin- und Rückfahrt am Veranstaltungstag mit allen Verkehrsmitteln des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (Deutsche Bahn, Regionalbahn, 2. Klasse).

§6 ZAHLUNGSWEISE
Es besteht grundsätzlich die Wahl zwischen einer einmaligen Zahlung des Gesamtbetrages (in der Regel zum 15. Oktober) oder der Zahlung in Raten.
Bei Ratenzahlung (nur im SEPA-Lastschriftverfahren möglich) :
Die Zahlung ist in zwei Raten (Düsseldorf: 15. Oktober / 15. März) bzw. vier Raten (Duisburg: 15. Oktober / 15. Dezember / 15. März / 15. Juni) zu entrichten.
Bei Zahlung per Lastschrift (nur wenn eine sepafähige Einzugsermächtigung vorliegt) gilt folgendes:
Fällt das Fälligkeitsdatum auf einen Sonn- oder Feiertag, dann ist der Einzugstermin in der Regel der nächste Werktag.
Alle Zahlungen sind unter Angabe der Kundennummer an die DOR zu leisten.
Die Bankverbindung lautet:
IBAN DE44300501100010160463
Stadtsparkasse Düsseldorf
BIC DUSSDE DDXXX

Die Kundennummer ist der Abonnementrechnung zu entnehmen (wird zusammen mit dem Abonnementausweis versandt). Die DOR behält sich bei Nichtzahlung innerhalb der obengenannten Fristen die anderweitige Verfügung über den Platz bis zur Entrichtung des Gesamtbetrages bzw. der jeweiligen Rate vor.

§7 ADRESSÄNDERUNGEN
Änderungen des Namens, der Anschrift und ggf. der Bankverbindung sind dem Abonnementservice unverzüglich mitzuteilen. Nur so können auch künftig alle relevanten Informationen rechtzeitig übermittelt werden.

§8 VERANSTALTUNGSÄNDERUNGEN
Programm-, Termin- und Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten. Wird eine Vorstellung vor Beginn abgesagt, wird der Eintrittspreis in Form eines Gutscheins digital in unserem Ticketsystem hinterlegt. Ausnahmen hiervon kann die Theaterleitung im Einzelfall bestimmen.

Stand: Juni 2023
Abobedingungen Oper, Ballett, Gemischte Abos
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§1 Abonnementvertrag
Ein Abonnementvertrag kommt mit dem Eingang der eigenhändig unterschriebenen Bestellung bei der Theaterkasse Duisburg zustande, es sei denn, die Duisburger Philharmoniker erklären binnen 14 Tagen nach Eingang schriftlich, dass es einem Vertragsabschluss widerspricht. Diese Abonnementbedingungen sind Bestandteil des Vertrages. Im Übrigen finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Abonnementverträge Anwendung, soweit die Abonnentenbedingungen keine speziellen Regelungen enthalten.

§2 Verlängerung des Abonnements
Das Abonnement kann in den ersten beiden Spielzeiten nur für eine vollständige Spielzeit abgeschlossen werden. Nach der ersten Spielzeit verlängert es sich automatisch um eine weitere Spielzeit, wenn es nicht bis zum 30. Juni der laufenden Spielzeit schriftlich gekündigt wird.
Ab der dritten Spielzeit verlängert sich das Abonnement auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine rechtzeitige Kündigung erfolgt ist. Das Abonnement kann dann jedoch jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. In diesem Fall erhalten Sie den gezahlten Abonnementpreis entsprechend der noch nicht stattgefundenen Abonnement-Vorstellungen anteilig rückerstattet; ausgenommen sind vom Abonnenten getauschte Vorstellungen sowie die bereits eingelöste Vorstellung nach Wahl. Die Rückerstattung wird nicht gewährt, wenn bereits 75% des Abonnements abgespielt sind. Eine Kündigungsbestätigung und Rückerstattung kann nur nach Rückgabe des Abonnementausweises erfolgen.

§3 Übertragbarkeit des Abonnements
Das Abonnement ist übertragbar.

§ 4 Vorstellungstausch
Können festgelegte Vorstellungen nicht besucht werden, so kann man bis zu zweimal je Spielzeit Vorstellungen spartenübergreifend (Philharmonie oder Schauspiel) tauschen. Umtauschscheine von philharmonischen Vorstellungen aus dem Quodlibet Abonnement können ebenfalls spartenübergreifend(Philharmonie oder Schauspiel) eingelöst werden. Geschenkte Vorstellungen wie z.B. Piano Extra können nicht gegen eine kostenpflichtige Veranstaltung getauscht werden. Im Falle eines Tausches muss die Abonnementkarte spätestens einen Werktag (Montag-Samstag bis 12.00 Uhr) vor dem Tag der Vorstellung, die nicht besucht werden kann, bei der Theaterkasse Duisburg vorliegen. Ein Umtausch an der Veranstaltungskasse ist nicht möglich. Bei verspätetem Vorlegen der Abonnementkarte ist ein Tausch nicht mehr möglich. Die Theaterkasse Duisburg stellt im Falle des rechtzeitigen Vorliegens des Abonnementausweises einen platzkategoriebezogenen Gutschein aus (Umtauschschein), der für Vorstellungen der laufenden Spielzeit gültig ist. Die Einlösung des Gutscheines erfolgt im Rahmen des Vorverkaufs. Einen Anspruch auf eine bestimmte Vorstellung und auf einen bestimmten Platz besteht dabei nicht. Steht bei Einlösung des Gutscheins die abonnierte Platzkategorie nicht zur Verfügung, so ist die Wahl einer höheren Preisklasse gegen Aufzahlung möglich. Fällt die Wahl auf eine niedrigere Preisklasse, kann eine Verrechnung nicht erfolgen. Für verlorengegangene Gutscheine wird kein Ersatz gewährt. Die Gutscheine können grundsätzlich nicht für das Neujahrskonzert und Sonderveranstaltungen eingelöst werden.

§5 Abonnementausweis
Der Abonnementausweis wird vor Beginn der Spielzeit kostenfrei zugestellt.

§6 Zahlungsweise
Der Gesamtbetrag wird zum 15. Oktober fällig. Sofern keine sepafähige Einzugsermächtigung (Lastschrift) vorliegt, sind alle Zahlungen unter Angabe der Kundennummer an die Deutsche Oper am Rhein, Stadtsparkasse Düsseldorf, IBAN: DE 44 3005 0110 0010 1604 63, zu leisten. Die Kundennummer ist der Abonnementrechnung zu entnehmen (wird zusammen mit dem Abonnementausweis versandt). Die Duisburger Philharmoniker halten sich bei Nichtzahlung innerhalb der obengenannten Fristen die anderweitige Verfügung über den Platz bis zur Entrichtung des Gesamtbetrages vor.

§7 Adressänderungen
Änderungen des Namens, der Anschrift und ggf. der Bankverbindung sind der Theaterkasse Duisburg unverzüglich mitzuteilen. Nur so können auch künftig alle relevanten Informationen rechtzeitig übermittelt werden.

§8 Veranstaltungsänderungen
Programm-, Termin- und Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten. Für eine infolge höherer Gewalt ausgefallene oder vom Besucher versäumte Vorstellung wird kein Ersatz geleistet. Ist der Ausfall durch Streikmaßnahmen von dem für den Spielbetrieb der Philharmoniker benötigten Personals bedingt, sind die Duisburger Philharmoniker bemüht, eine Ersatzvorstellung anzubieten. Falls dies nicht möglich ist, wird in der Regel der Eintrittspreis in Form eines Gutscheins erstattet. Eine Entscheidung trifft hier im Einzelfalle der Intendant der Duisburger Philharmoniker


§9 Veranstaltungsabbruch
Bei einer vor 50% der Aufführungszeit abgebrochenen Veranstaltung wird die Hälfte des Eintrittspreises erstattet. Danach findet keine Erstattung mehr statt.

Stand: Juli 2022

Abobedingungen Konzert
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