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Vier Sparten unter einem Dach: Im Theater Duisburg arbeiten Kolleginnen und Kollegen der Deutschen Oper am Rhein, des Schauspiel Duisburg und der Duisburger Philharmoniker Hand und Hand. Kommen Sie ins Team!
Theater Duisburg
Verpachtung der Personalkantine im Theater Duisburg
Verpachtung der Personalkantine im Theater Duisburg
Die Kulturbetriebe der Stadt Duisburg suchen schnellstmöglich zunächst auf drei Jahre befristet
eine Pächterin / einen Pächter der Personalkantine im Theater der Stadt Duisburg.
Als Pächterin / Pächter bewirtschaften Sie die Personalkantine mit kalten und warmen Speisen sowie Getränken zu für Personalkantinen üblichen günstigen Preisen. Die Öffnungszeiten der Kantine entsprechen dem unseres Theaterbetriebs (s. „Nutzungsregelungen“).
Abgabefrist und Inhalt des Angebotes
Das vollständige Angebot muss uns bis spätestens 31. August 2025 vorliegen.
Es sind beizufügen:
Der Pachtzeitraum beginnt voraussichtlich am 01. November 2025 bzw. schnellstmöglich und ist zunächst auf drei Jahre befristet. Die Verlängerung des Pachtverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen ist möglich.
Folgende Unterlagen und Eignungsnachweise sind gefordert:
Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
Eine Kostenerstattung für die Erstellung und Einreichung von Angeboten findet nicht statt.
Eine Besichtigung vorab wird sehr empfohlen.
Ansprechpersonen:
Für technische Fragen und Besichtigung:
Dennis Welters
Hausinspektor
Tel.: 0203 / 283 62117
d.welters@stadt-duisburg.de
Für Fragen zur Bewerbung, Vertrag etc.:
Antonina Silberkuhl
Verwaltungsleiterin Theater
Tel.: 0203 / 283 62125
Mobil: 0160 / 90 394 489
a.silberkuhl@stadt-duisburg.de
Räumlichkeiten / Kaution
Der Pachtvertrag bezieht sich auf folgende Räume und Einrichtungen zur Bewirtschaftung nach Maßgabe der Bestandspläne der zuständigen Behörde der Stadt Duisburg:
Hinterhaus
Erdgeschoss
Kantinenraum mit Theke inkl. Kühlung, Küche,
2 Abstellräume, Sozialraum mit WC
Einrichtung des Pachtgegenstandes
Die Kulturbetriebe Duisburg stellen folgende Einrichtungsgegenstände in der Personalkantine zur Verfügung:
Aktuell befindet sich keine Küchentechnik in der Kantine. Die Küchenausstattung ist durch die Pächterin / den Pächter vorgesehen. Nach Absprache kann die Pächterin / der Pächter bei der Anschaffung der Küchenausstattung von den Kulturbetrieben Duisburg unterstützt werden.
Die Pächterin / der Pächterstellt und unterhält mindestens die folgenden Einrichtungsgegenstände:
Sie stellen in der Kantine einen Servierwagen mit Behältnis für benutztes Besteck und einen Abfallkorb für gebrauchte Papierservietten auf. Das Aufstellen weiterer Einrichtungsgegenstände sowie das Verschieben bzw. Verändern von Gegenständen des Theaters bedürfen der Genehmigung der Theaterleitung.
Nutzungsregelungen
Den Kulturbetrieben Duisburg obliegen die Beheizung und die Versorgung der verpachteten Räume mit Strom und Wasser nach Maßgabe der vorhandenen Anschlüsse und Einrichtungen.
Für die Pächterin / den Pächter wird am Stadttheater eine Parkmöglichkeit für den Lieferverkehr in den dafür benötigten Zeiten zur Verfügung gestellt. Die Anlieferung und Abholung von Material nach 22 Uhr ist nur über den Betriebshof gestattet.
Die Pächterin / der Pächter erstellt einen Hygieneplan und hält ihn ein.
Öffnungszeiten:
Grundsätzlich ist die Kantine maximal von 09:00 bis 22:00 Uhr bzw. eine halbe Stunde nach der letzten Vorstellung / Probe geöffnet. Wenn keine Proben und Vorstellungen stattfinden, sind abweichende Öffnungszeiten mit der Theaterleitung abzustimmen.
Während der spielfreien Zeit im Sommer erfolgt sechs Wochen lang kein Kantinenbetrieb. Mögliche Abweichungen der Öffnungszeiten sind mit der Theaterleitung abzustimmen.
Zielgruppe:
Die Kantine ist das Herzstück des Theaters, in dem sich alle Abteilungen / Gewerke / Kunstschaffende treffen und austauschen. Dieser Austausch soll durch eine persönliche und einladende Atmosphäre gefördert werden.
In der Regel sind ca. 30-35 Verwaltungs- und Technikmitarbeitende täglich vor Ort. Zu den Probezeiten und während der Aufführungen sind bis zu 200 Personen im Haus.
Diese Angaben stellen eine Orientierungshilfe dar. Die Kulturbetriebe übernehmen keine Gewähr für die Mindestumsatzhöhe oder eine bestimmte Essensabnahmezahl.
Die Kantine im Theater soll neben den Beschäftigten im Hause perspektivisch auch allen anderen städtischen bzw. stadtnahen Mitarbeitenden (zum Beispiel Stadtwerke Duisburg oder Wirtschaftsbetriebe Duisburg) offenstehen.
Angebot:
Täglich wechselndes Angebot von mindestens zwei warmen Mahlzeiten. Im Rahmen der Angebotspalette sind Suppen, Eintöpfe, Salate, sowie vegetarische und Fisch- / Fleischgerichte mit frischem Gemüse vorzusehen.
Wir erwarten eine Lebensmittelauswahl, die am Ziel einer gesundheitsfördernden Ernährung orientiert ist, eine nährstoffschonende Zubereitung, Abwechslung und Vielfalt im Speiseplan sowie ggf. eine Verwendung von regionalen Produkten. Bei der Zusammenstellung des Speiseangebotes ist auch zu berücksichtigen, dass Mitglieder der Ballettcompany regelmäßig in der Kantine essen.
Schnelle Küche: Zur Einhaltung von Pausenzeiten für die Mitarbeitenden müssen mindestens zwei Gerichte innerhalb von 10 Minuten nach Bestellung serviert werden. Zusätzlich soll eine „kleine Speisekarte“ während der gesamten Öffnungszeit angeboten werden (insbesondere belegte Brötchen, kleine und schnelle Gerichte, Mineralwasser, Softdrinks und Säfte).
Die Pächterin / der Pächter soll den Wochenspeiseplan vorab durch Aushang etc. bekannt geben.
Hochprozentige alkoholische Getränke dürfen nicht angeboten werden. Weitere alkoholische Getränke wie Bier, Wein, etc. dürfen erst nach Ende der Probe bzw. Vorstellung ausgegeben werden. Darüber hinaus sollen verschiedene Tee- und Kaffeesorten angeboten werden.
Die Pächterin / der Pächter benennt für die Kantine eine feste Ansprechperson vor Ort als Koordination und Schnittstelle zwischen dem Theater und der Pächterin / dem Pächter.
Besondere Anforderungen an die Pächterin / den Pächter
1. Premierenfeiern
Die Schauspiel-Premierenfeiern finden überwiegend in der Personalkantine statt. An diesen nehmen üblicherweise 25-50 Personen teil. An den Premierenfeiern erhalten alle Teilnehmenden Freigetränke (Wasser, Softdrinks, Wein, Bier). Für eine Kontingentlösung, gerne auch über Sponsoring, sind wir sehr offen.
2. Interne Veranstaltungen
Für warme und kalte Getränke für interne Veranstaltungen der Kulturbetriebe Duisburg und der Deutschen Oper am Rhein, wie z.B. Konferenzen, Besprechungen etc., gelten die Preise der Personalkantine.
Die Kulturbetriebe der Stadt Duisburg suchen schnellstmöglich zunächst auf drei Jahre befristet
eine Pächterin / einen Pächter der Personalkantine im Theater der Stadt Duisburg.
Als Pächterin / Pächter bewirtschaften Sie die Personalkantine mit kalten und warmen Speisen sowie Getränken zu für Personalkantinen üblichen günstigen Preisen. Die Öffnungszeiten der Kantine entsprechen dem unseres Theaterbetriebs (s. „Nutzungsregelungen“).
Abgabefrist und Inhalt des Angebotes
Das vollständige Angebot muss uns bis spätestens 31. August 2025 vorliegen.
Es sind beizufügen:
- Konzept der Personalkantine,
- Vorschlag einer monatlichen Pachtzahlung,
- Preisliste für angebotene Getränke und Speisen in der Personalkantine,
- Preise für die gastronomische Ausrichtung von Premierenfeiern in der Kantine.
Der Pachtzeitraum beginnt voraussichtlich am 01. November 2025 bzw. schnellstmöglich und ist zunächst auf drei Jahre befristet. Die Verlängerung des Pachtverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen ist möglich.
Folgende Unterlagen und Eignungsnachweise sind gefordert:
- Kurzbeschreibung Ihrer Person / Ihres Unternehmens mit beruflichem Werdegang und beruflicher Erfahrung,
- Vollständige Angaben zum beabsichtigten Einsatz von Nachunternehmen,
- Original der Unbedenklichkeitsbescheinigung mindestens einer Krankenkasse,
- Original der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes für Lohn- und Umsatzsteuer,
- Original der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (gesetzliche Unfallversicherung),
- Polizeiliches Führungszeugnis und SchuFa-Auskunft (spätestens zum Präsentationstermin von den dazu eingeladenen Bewerbern und Bewerberinnen vorzulegen),
- Kopie der Haftpflichtversicherungspolice mit Nachweisen der Höhe der versicherten Haftpflichtwerte,
- Finanzierungskonzept,
- Bescheinigung, dass Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns - Mindestlohngesetz (MiLoG)- eigehalten wird,
- mindestens eine Referenz über die erfolgreiche Führung eines vergleichbaren Gastronomiebetriebs (Art und Umfang) inklusive Erfahrungen mit Veranstaltungen, jeweils mit Anschriften und Benennung einer Ansprechperson.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
Eine Kostenerstattung für die Erstellung und Einreichung von Angeboten findet nicht statt.
Eine Besichtigung vorab wird sehr empfohlen.
Ansprechpersonen:
Für technische Fragen und Besichtigung:
Dennis Welters
Hausinspektor
Tel.: 0203 / 283 62117
d.welters@stadt-duisburg.de
Für Fragen zur Bewerbung, Vertrag etc.:
Antonina Silberkuhl
Verwaltungsleiterin Theater
Tel.: 0203 / 283 62125
Mobil: 0160 / 90 394 489
a.silberkuhl@stadt-duisburg.de
Räumlichkeiten / Kaution
Der Pachtvertrag bezieht sich auf folgende Räume und Einrichtungen zur Bewirtschaftung nach Maßgabe der Bestandspläne der zuständigen Behörde der Stadt Duisburg:
Hinterhaus
Erdgeschoss
Kantinenraum mit Theke inkl. Kühlung, Küche,
2 Abstellräume, Sozialraum mit WC
Einrichtung des Pachtgegenstandes
Die Kulturbetriebe Duisburg stellen folgende Einrichtungsgegenstände in der Personalkantine zur Verfügung:
- Thekenkorpus inkl. Kühlung,
- Tische,
- Stühle.
Aktuell befindet sich keine Küchentechnik in der Kantine. Die Küchenausstattung ist durch die Pächterin / den Pächter vorgesehen. Nach Absprache kann die Pächterin / der Pächter bei der Anschaffung der Küchenausstattung von den Kulturbetrieben Duisburg unterstützt werden.
Die Pächterin / der Pächterstellt und unterhält mindestens die folgenden Einrichtungsgegenstände:
- Zusätzliche Kühltruhen und Kühlvitrinen bei Bedarf,
- Eiswürfelbereiter bei Bedarf,
- Zusätzliche Schmutzmatten bei Bedarf,
- Kaffeemaschinen,
- Porzellan,
- Besteck,
- Gläser,
- Kleininventar.
Sie stellen in der Kantine einen Servierwagen mit Behältnis für benutztes Besteck und einen Abfallkorb für gebrauchte Papierservietten auf. Das Aufstellen weiterer Einrichtungsgegenstände sowie das Verschieben bzw. Verändern von Gegenständen des Theaters bedürfen der Genehmigung der Theaterleitung.
Nutzungsregelungen
Den Kulturbetrieben Duisburg obliegen die Beheizung und die Versorgung der verpachteten Räume mit Strom und Wasser nach Maßgabe der vorhandenen Anschlüsse und Einrichtungen.
Für die Pächterin / den Pächter wird am Stadttheater eine Parkmöglichkeit für den Lieferverkehr in den dafür benötigten Zeiten zur Verfügung gestellt. Die Anlieferung und Abholung von Material nach 22 Uhr ist nur über den Betriebshof gestattet.
Die Pächterin / der Pächter erstellt einen Hygieneplan und hält ihn ein.
Öffnungszeiten:
Grundsätzlich ist die Kantine maximal von 09:00 bis 22:00 Uhr bzw. eine halbe Stunde nach der letzten Vorstellung / Probe geöffnet. Wenn keine Proben und Vorstellungen stattfinden, sind abweichende Öffnungszeiten mit der Theaterleitung abzustimmen.
Während der spielfreien Zeit im Sommer erfolgt sechs Wochen lang kein Kantinenbetrieb. Mögliche Abweichungen der Öffnungszeiten sind mit der Theaterleitung abzustimmen.
Zielgruppe:
Die Kantine ist das Herzstück des Theaters, in dem sich alle Abteilungen / Gewerke / Kunstschaffende treffen und austauschen. Dieser Austausch soll durch eine persönliche und einladende Atmosphäre gefördert werden.
In der Regel sind ca. 30-35 Verwaltungs- und Technikmitarbeitende täglich vor Ort. Zu den Probezeiten und während der Aufführungen sind bis zu 200 Personen im Haus.
Diese Angaben stellen eine Orientierungshilfe dar. Die Kulturbetriebe übernehmen keine Gewähr für die Mindestumsatzhöhe oder eine bestimmte Essensabnahmezahl.
Die Kantine im Theater soll neben den Beschäftigten im Hause perspektivisch auch allen anderen städtischen bzw. stadtnahen Mitarbeitenden (zum Beispiel Stadtwerke Duisburg oder Wirtschaftsbetriebe Duisburg) offenstehen.
Angebot:
Täglich wechselndes Angebot von mindestens zwei warmen Mahlzeiten. Im Rahmen der Angebotspalette sind Suppen, Eintöpfe, Salate, sowie vegetarische und Fisch- / Fleischgerichte mit frischem Gemüse vorzusehen.
Wir erwarten eine Lebensmittelauswahl, die am Ziel einer gesundheitsfördernden Ernährung orientiert ist, eine nährstoffschonende Zubereitung, Abwechslung und Vielfalt im Speiseplan sowie ggf. eine Verwendung von regionalen Produkten. Bei der Zusammenstellung des Speiseangebotes ist auch zu berücksichtigen, dass Mitglieder der Ballettcompany regelmäßig in der Kantine essen.
Schnelle Küche: Zur Einhaltung von Pausenzeiten für die Mitarbeitenden müssen mindestens zwei Gerichte innerhalb von 10 Minuten nach Bestellung serviert werden. Zusätzlich soll eine „kleine Speisekarte“ während der gesamten Öffnungszeit angeboten werden (insbesondere belegte Brötchen, kleine und schnelle Gerichte, Mineralwasser, Softdrinks und Säfte).
Die Pächterin / der Pächter soll den Wochenspeiseplan vorab durch Aushang etc. bekannt geben.
Hochprozentige alkoholische Getränke dürfen nicht angeboten werden. Weitere alkoholische Getränke wie Bier, Wein, etc. dürfen erst nach Ende der Probe bzw. Vorstellung ausgegeben werden. Darüber hinaus sollen verschiedene Tee- und Kaffeesorten angeboten werden.
Die Pächterin / der Pächter benennt für die Kantine eine feste Ansprechperson vor Ort als Koordination und Schnittstelle zwischen dem Theater und der Pächterin / dem Pächter.
Besondere Anforderungen an die Pächterin / den Pächter
1. Premierenfeiern
Die Schauspiel-Premierenfeiern finden überwiegend in der Personalkantine statt. An diesen nehmen üblicherweise 25-50 Personen teil. An den Premierenfeiern erhalten alle Teilnehmenden Freigetränke (Wasser, Softdrinks, Wein, Bier). Für eine Kontingentlösung, gerne auch über Sponsoring, sind wir sehr offen.
2. Interne Veranstaltungen
Für warme und kalte Getränke für interne Veranstaltungen der Kulturbetriebe Duisburg und der Deutschen Oper am Rhein, wie z.B. Konferenzen, Besprechungen etc., gelten die Preise der Personalkantine.
Deutsche Oper
am Rhein
am Rhein
Über 580 Menschen aus 35 verschiedenen Nationen in rund 50 verschiedenen Berufen arbeiten vor, auf und hinter der Bühne daran, dass sich der Vorhang für Oper und Ballett in Duisburg und Düsseldorf hebt.
Von künstlerischen über technische bis zu Positionen in der Verwaltung: Im Jobportal der Deutschen Oper am Rhein finden Sie alle aktuell offenen Stellen:
Von künstlerischen über technische bis zu Positionen in der Verwaltung: Im Jobportal der Deutschen Oper am Rhein finden Sie alle aktuell offenen Stellen:
Schauspiel
Duisburg
Duisburg
Das Schauspiel Duisburg arbeitet unter dem zentralen Management der Kulturbetriebe der Stadt Duisburg.
Mögliche offenen Stellen finden Sie im Jobportal der Stadt Duisburg:
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Duisburger
Philharmoniker
Philharmoniker
Die Duisburger Philharmoniker arbeiten unter dem zentralen Management der Kulturbetriebe der Stadt Duisburg.
Mögliche offenen Verwaltungsstellen finden Sie im Jobportal der Stadt Duisburg:
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Freie Orchesterstellen finden Sie im Portal der Duisburger Philharmoniker: